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UNSERE
LEISTUNGEN

NOTARIAT

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und nimmt damit unmittelbar staatliche Aufgaben wahr. Im Gegensatz zum Anwalt ist der Notar unparteiischer Betreuer aller Beteiligten und nicht einseitiger Vertreter einer Partei.

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Die Aufgaben des Notars sind vielfältiger Natur. So ist der Notar z. B. zuständig für die Beurkundung von Willenserklärungen und Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften. Aber auch die Betreuung der Beteiligten auf dem Gebiet vorsorgender Rechtspflege, insbesondere die Fertigung von Urkundenentwürfen und die Beratung der Beteiligten gehört zu den Aufgaben des Notars.

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Zu den Rechtsgeschäften, die notariell beurkundet oder beglaubigt werden müssen oder bei denen sich eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung zumindest empfiehlt, zählen z.B.:

• Grundstückskaufverträge

• Übertragsverträge
• Schenkungsverträge
• Hofübergabeverträge
• Grundschuld- und Hypothekenbestellungen
• Eintragung und Löschung sonstiger Rechte im Grundbuch, z.B.:
- Wohnungsrechte
- Nießbrauchsrechte
- Wege- u. Leitungsrechte
- Vorkaufsrechte
• Begründung von Wohnungseigentum
• Bestellung von Erbbaurechten

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ERBRECHT

Das Erbrecht spielt in unserem täglichen Leben eine große Rolle, auch wenn nicht alle sich dessen bewusst zu sein scheinen. Nach einer repräsentativen Umfrage der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) sollen nahezu 3/4 der Bevölkerung keine Regelungen für den Erbfall getroffen haben!

Die in einem solchen Fall dann zur Anwendung kommende gesetzliche Erbfolge führt häufig zu unerwünschten Ergebnissen und ist Auslöser für langwierige und unerfreuliche Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie.

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Der gute und erfahrene erbrechtliche Berater wird im Vorfeld helfen, solche Streitigkeiten, die nicht selten zu unüberbrückbaren Zerwürfnissen in der Familie führen, zu vermeiden, z.B. durch eine lebzeitige Vermögensübergaben mit begleitenden Pflichtteilsverzichten von pflichtteilsberechtigten Abkömmlingen.

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Wenn gleichwohl in einem Erbfall Differenzen aufgetreten sind, dann beraten und vertreten wir Sie, damit langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst vermieden werden.

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FAMILIENRECHT

Das Familienrecht betrifft jeden: Erwachsene und Kinder, verheiratete und nicht verheiratete Partner, und zwar in jeder Phase des Lebens. Die Bedeutung des Familienrechts lässt sich bereits daran ablesen, dass besondere Fachgerichte, nämlich die Familiengerichte, ausschließlich zuständig sind.

Das Familienrecht ist vielschichtig und komplex, so dass die Beratung und Vertretung nur durch sachkundige Anwälte, insbesondere die Fachanwälte für Familienrecht, erfolgen sollte.​ In Krisensituationen, also insbesondere bei bevorstehender Trennung von Ehegatten und Partnern, ist die Einholung von Rechtsrat unerlässlich. Allerdings ist neben rechtlich kompetenter Beratung sehr viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen des Anwalts gefragt. Der Mandant in seiner persönlichen Situation steht im Mittelpunkt.

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Grundsätzlich sollte zunächst versucht werden, einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten nach dem Motto: „Wir wollen keinen Streit, sondern Lösungen“. Dadurch werden Zeit, Geld und Nerven gespart.

Gelingt eine außergerichtliche Streitbeilegung nicht, setzen wir natürlich auch die berechtigten Interessen unserer Mandantschaft mit gerichtlichen Mitteln durch.

ARBEITSRECHT

Das Arbeitsrecht umgibt uns tagtäglich und wirft aus Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerperspektive von der Anbahnung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mannigfaltige Fragen auf: Ist die Befristung des Arbeitsvertrages wirksam? Unter welchen Voraussetzungen verfällt ein Urlaubsanspruch und wenn ja, wann? Besteht ein Anspruch auf Teilzeitarbeit? Unter welchen Voraussetzungen sind Überstunden zu leisten und wenn ja, wie sind sie zu vergüten? Kann ich ein Verhalten abmahnen bzw. als Arbeitnehmer die Entfernung aus der Personalakte verlangen? Ist die ausgesprochene Kündigung wirksam und wie kann ich mich dagegen verteidigen? Hat der Betriebsrat in einer Angelegenheit mitzubestimmen oder nicht? Entsprechend sind die Konfliktherde schier unendlich.

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Angesichts des Fehlens eines einheitlichen „Arbeitsrechts-Gesetzesbuches“ finden sich die Antworten verstreut in einer Vielzahl unterschiedlichster Gesetze. Daneben kann das Arbeitsverhältnis durch die Anwendung von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und die Bestimmungen des Arbeitsvertrages beeinflusst werden. Schon an der Vielfalt der Rechtsquellen zeigt sich die Komplexität des Rechtsgebietes. 

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Durchdachte individualvertragliche Regelungen zwischen den Arbeitsvertragsparteien,  wie auch kollektivvertragliche zwischen den Betriebsparteien (Arbeitgeber und Betriebsrat), können dabei präventiv Streitigkeiten vermeiden.

Gelingt dies nicht, werden arbeitsrechtliche Streitigkeiten vor der Arbeitsgerichtsbarkeit verhandelt. Dabei verfolgt das arbeitsgerichtliche Verfahren in besonderem Maße das Ziel einer schnellen und gütlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Mit der richtigen Beratung und dem nötigen Verhandlungsgeschick lassen sich arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen daher oft ohne allzu langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren erledigen.

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OPFERSCHUTZ

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Im Bereich des Strafrechts sind wir ausschließlich tätig auf Seiten der Opfer von Straftaten. Wir geben Ihnen gerne in einem ersten Beratungsgespräch einen Überblick über das Strafverfahren, die an diesem Verfahren beteiligten Personen und über Ihre Rechte, die Ihnen als Opfer einer Straftat zustehen und informieren Sie über die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwalts gemäß § 397a StPO.

 

Wir begleiten die Opfer vor, während und nach dem Strafverfahren, um ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Auch helfen wir den Opfern, etwaige Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Schmerzensgeld zu realisieren. Möglich ist dies auch im laufenden Strafverfahren im Rahmen eines sog. Adhäsionsverfahrens.

Weitere Informationen zum Thema Opferschutz finden Sie unter www.weisser-ring.de

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