OPFERSCHUTZ

Im Bereich des Strafrechts sind wir ausschließlich tätig auf Seiten der Opfer von Straftaten. Wir geben Ihnen gerne in einem ersten Beratungsgespräch einen Überblick über das Strafverfahren, die an diesem Verfahren beteiligten Personen und über Ihre Rechte, die Ihnen als Opfer einer Straftat zustehen und informieren Sie über die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwalts gemäß § 397a StPO.
Wir begleiten die Opfer vor, während und nach dem Strafverfahren, um ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Auch helfen wir den Opfern, etwaige Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Schmerzensgeld zu realisieren. Möglich ist dies auch im laufenden Strafverfahren im Rahmen eines sog. Adhäsionsverfahrens.
Weitere Informationen zum Thema Opferschutz finden Sie unter www.weisser-ring.de