UNSERE
KANZLEI
Wir sind im Bereich des Zivilrechts tätig und haben uns dort spezialisiert auf das Erbrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht.
Die Anwälte unserer Kanzlei sind – dem jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkt entsprechend – jeweils Fachanwalt auf ihrem Gebiet. Diese Konzentration auf bestimmte Rechtsgebiete ist einer immer komplexer werdenden Gesetzgebung – sowohl national als auch international – und einer sich stetig verändernden Rechtsprechung geschuldet.
Nur der „Spezialist“ ist letztlich in der Lage, die Interessen des Mandanten kompetent zu vertreten.
Folglich gilt für uns das Motto:
"BESSER VON WENIGEN DINGEN VIEL VERSTEHEN, ALS VON VIELEN DINGEN WENIG."
UNSERE KANZLEI
Die Kanzlei wurde im Jahre 1985 gegründet. Seit dem Jahre 1988 befinden sich die Kanzleiräume im Haus Bachstr. 42, im Jahre 2001 kamen noch weitere Räumlichkeiten in dem unmittelbar angrenzenden Gebäude Bachstr. 46 hinzu.
Der dort vorhandene Aufzug gewährleistet einen barrierefreien Zugang.
UNSERE PHILOSOPHIE
Schon früh wurde uns bewusst, dass in einer immer komplexer werdenden Welt der Anwalt, der in allen Rechtsbereichen tätig sein will, den Ansprüchen der Mandantschaft nicht mehr gerecht werden kann. Kompetente Rechtsberatung erfordert Spezialisierung! Deshalb sind wir nur im Bereich des Zivilrechts tätig und haben uns hier spezialisiert auf das Erbrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht. Das häufige Vorkommen des Formerfordernisses notarieller Beurkundung in den Rechtsgebieten des Erb- und Familienrechts bewog uns frühzeitig, neben der anwaltlichen Tätigkeit auch im Notariat tätig zu werden und hier unsere langjährige anwaltliche Erfahrung einfließen zu lassen.
Darüber hinaus sind wir als Opferschutzvertreter im Strafrecht tätig.