Der Notar ist unparteiischer Träger eines öffentlichem Amtes. Zu seinen Aufgaben gehört es insbesondere, durch vorbeugende Beratung und Gestaltung von Verträgen und einseitigen Willenserklärungen Streit zu vermeiden. So ist der Notar u.a. zuständig für die Beurkundung von

  • Grundstücksgeschäften (z.B. Kaufverträge,
    Grundschulden, etc.)
  • Testamenten und Erbverträgen
  • Übertrags- und Partnerschaftsverträgen
  • Ehe- und Partnerschaftsverträgen
  • Gesellschaftsverträgen

 

Wir sind überwiegend auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig, weil ur eine Konzentration auf bestimmte Rechtsgebiete und die damit verbundene Spezialisierung des einzelnen Anwalts Gewähr für qualifizierte Arbeit bietet. Deshalb arbeiten die Anwälte unserer Kanzlei schwerpunktmäßig in den angegebenen Tätigkeitsbereichen

  • als Berater in außergrichtlichen Angelegenheiten
  • als Vertreter Ihrer Interessen gegenüber Behörden und Dritten
  • als Prozessvertreter vor Gericht