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Der Notar ist
unparteiischer Träger eines öffentlichem Amtes. Zu seinen Aufgaben
gehört es insbesondere, durch vorbeugende Beratung und Gestaltung
von Verträgen und einseitigen Willenserklärungen Streit zu
vermeiden. So ist der Notar u.a. zuständig für die Beurkundung von
- Grundstücksgeschäften (z.B.
Kaufverträge,
Grundschulden, etc.)
- Testamenten und Erbverträgen
- Übertrags- und
Partnerschaftsverträgen
- Ehe- und
Partnerschaftsverträgen
- Gesellschaftsverträgen
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Wir sind
überwiegend auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig, weil ur eine
Konzentration auf bestimmte Rechtsgebiete und die damit verbundene
Spezialisierung des einzelnen Anwalts Gewähr für qualifizierte
Arbeit bietet. Deshalb arbeiten die Anwälte unserer Kanzlei
schwerpunktmäßig in den angegebenen Tätigkeitsbereichen
- als Berater in
außergrichtlichen Angelegenheiten
- als Vertreter Ihrer
Interessen gegenüber Behörden und Dritten
- als Prozessvertreter vor
Gericht
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